Der in Münster lehrende katholische Systematiker William J. Hoye hat zu Recht betont, dass sich Demokratien bei aller Offenheit für den rationalen Diskurs aller Beteiligten letztlich auf unantastbare „Wahrheiten“ stützen (William J. Hoye. Demokratie und Christentum: Die christliche Verantwortung für demokratische Prinzipien. Aschendorff: Münster, 1999. S. 29-33, 47-49 u. ö.). Das Grundgesetzt „bekennt“ sich zu den Menschenrechten und die Präambel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 spricht von „Anerkennung“ und sogar von „Glauben“, wenn sie sagt: „Da die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet“ und vom „Glauben an die grundlegenden Menschenrechte, an die Würde und den Wert der menschlichen Person und an die Gleichberechtigung von Mann und Frau“ spricht. Ähnliche Formulierungen, die die Anerkennung einer vorgegebenen, offensichtlich unumstößlichen Wahrheit voraussetzen, finden sich in vielen Menschenrechts- und Verfassungstexten, so Hoye. Deutsche Landesverfassungen sprechen von „Achtung“ der „Wahrheit“ und von „Gesinnung“, es geht ihnen etwa um die „Erziehung zur Achtung vor der Wahrheit“ (Verfassung Bremens, Art. 26.3) „in freier demokratischer Gesinnung“ (Verfassung von Rheinland-Pfalz, Art. 33).
Der Demokratie wohnt auch der Gedanke inne, dass alle Völker ihre Wahrheit teilen sollten (ebd. S. 39). Denn „Wie kein anderes politisches System ist Demokratie vom Wesen her auf philosophisches Denken angewiesen.“ (ebd. S. 53) Auch wenn die wenigstens demokratischen Systeme ihre Struktur anderen Ländern aufzwingen wollen, ist die Demokratie doch ein stark missionarisches Staatsmodell, dass sich beileibe nicht auf zufällig gewonnene Abstimmungen stützt, sondern auf letzte Wahrheiten, die zu hinterfragen einen Menschen ‚undemokratisch’ machen. Man sehe einmal, mit welcher Letztüberzeugung die Überlegenheit von Demokratien oft von Politikern vorgetragen wird, wie ‚Demokrat’ als ultimatives Gütezeichen gehandelt wird oder etwa wie radikal von Muslimen eine Unterordnung unter das Grundgesetz verlangt wird.
Läuft nicht auch der Aufbau einer internationalen Gerichtsbarkeit für Völkermord, vor der sich auch Staatsoberhäupter verantworten müssen, darauf hinaus, dass es eine alle Staaten und alles positive Recht übersteigende Ethik gibt? Wird nicht viel zu wenig diskutiert, ob hier nicht säkularerseits ein ebenso umspannendes universales Ethos vorausgesetzt wird wie auf religiöser Seite, wie es das Christentum vom Judentum herkommend mit der Tora oder dem einst vorherrschenden Naturrecht kannte, oder – in viel konkreterer Ausführung und völlig anderer Bedeutung – der Islam mit der Scharia? Und müsste ein solches Weltethos nicht ebenso einer intensiven Diskussion um seine letzte Begründung ausgesetzt sein, wie es die christliche Ethik in ihrer Geschichte immer schon war? Verstecken nicht viele ihren Mangel an Letztbegründung hinter dem Vorwand, sie allein wollten ja nicht religiös oder gar fundamentalistisch argumentieren?
Oft wird so getan, als wenn Religionen mit ihrem Wahrheitsanspruch per se nicht demokratiefähig wären und den Staat der eigenen religiösen Wahrheit unterordnen. Aber ist das im säkularen Humanismus wirklich anders – um einmal diese beiden Pole etwas plakativ einander gegenüber zu stellen? Geht die Auseinandersetzung nicht allzuoft auf beiden Seiten um letzte Wahrheiten, die als Menschenrechte jeden Staat binden sollen?
Stellt unser Staat nicht zu Recht Religionen und nichtreligiöse Weltanschauungen auf eine Stufe, wenn es um Religions- oder Meinungsfreiheit geht. Bedeutet das nicht aber zugleich, dass nichtreligiöse Weltanschauungen ebenso wenig neutral sind wie Religionen und ebenso ehrlich beschreiben sollten, was ihre letzten, nicht hinterfragbaren Grundlagen sind? Im Alltag wie in der akademischen Welt lässt sich seit langem beobachten, dass sich nichtreligiöse Menschen wegen ihrer Nichtreligiosität automatisch als neutraler, der Wahrheit verpflichteter und rationaler ansehen, die ihre Denkgrundlagen gar nicht erst offen legen müssen, während religiöse Menschen von ihnen den schwarzen Peter der Borniertheit und Voreingenommenheit zugeschoben bekommen. Wie fair, rational, dialogfähig jemand ist und wie sehr er echter Forschung verpflichtet, dürfte aber kaum darüber zu ermitteln sein, ob er religiös ist oder nicht.
Wählen wir das Beispiel der Zulässigkeit des Schwangerschaftsabbruchs. Auf beiden Seiten wird hier mit überstaatlichem Recht argumentiert – wir übergehen einmal das breite Spektrum dazwischen, dass Kompromisse sucht. Das katholische Lehramt und der größere Teil der evangelikalen Bewegung sieht ungeborene Menschen als Menschen mit voller Menschenwürde an und gesteht keinem Staat zu, zuzulassen, dass dieses menschliche Leben angetastet wird (Klassisch ist die Darstellung eines zum katholischen Glauben übergetretenen führenden Evangelikalen Francis J. Beckwith, Defending Life. A moral and legal case against abortion choice, Cambridge 2007). Der Staat wird also tatsächlich an der religiösen Wahrheit gemessen, die nach dem Verständnis seiner Verfechter allerdings jedem vernünftigen Menschen einsehbar sein müsste.
Aber ihre Gegner verweisen auch nicht einfach nur auf das positive Recht, das auf parlamentarischen Mehrheitsentscheidungen zugunsten der Freigabe von Abtreibungen beruht, sonst müssten sie akzeptieren, dass in Irland, Polen oder vielen nichtwestlichen Ländern ebenso rechtmäßig aufgrund von parlamentarisch beschlossenen Gesetzen oder von Volksentscheiden Abtreibung nicht zulässig ist. Hier aber argumentieren sie mit über den Staat hinausgehenden Rechten aller Menschen, wie dem Selbstbestimmungsrecht der Frau, oder direkt mit einem Menschenrecht auf Abtreibung. Beide Seiten messen also den Staat gewissermaßen fundamentalistisch an nicht aufgebbaren, die Demokratie bindenden, ‚ewigen‘ Werten und gehen davon aus, dass diese dem jeweils anderen aus niederen Motiven trotz aller Vernünftigkeit nicht einsehbar sein wollen.
Oder wählen wir den Kulturkampf, der in Kalifornien um die Einführung der Ehe für Homosexuelle und die gegenwärtige Volksabstimmung unter dem Stichwort ‚proposition 8’ tobt. Sicher ist eine kompromisslose Koalition aus Religiösen (vor allem katholischen Latinos, Mormonen und einem Teil der Evangelikalen) und Nichtreligiösen (sonst gäbe es keine solche Mehrheiten!) gegen deren Einführung, aber ihre Gegner sind ebenso kompromisslos und kämpfen um letzte Wahrheiten. Weder kümmert die einen, dass bei einer Volksabstimmung im November 2008 52% der Wähler gegen die Einführung waren, noch kümmert die anderen, was Staatsparlament oder Richter beschlossen haben. Die demokratischen Mechanismen sind für beide Seiten eher Werkzeuge, die eigene Wahrheit durchzusetzen, die gewissermaßen ‚fundamentalistisch‘ oberhalb des Staates angesiedelt wird. Die Demokratie kann oft einen Ausgleich zwischen ‚Wahrheiten‘ und Interessen schaffen, aber bisweilen kommt das Ergebnis nur durch Entscheidung der Mehrheit oder sogar nur aufgrund der oft zufälligen vorhandenen Mechanismen (Wahlmodus, Referendum, Gültigkeit von Gerichtsbeschlüssen) zustande.
Aber die Demokratie kommt ohne die Bindung an solch höhere Werte letztlich nicht aus. Demokratie ist kein Selbstzweck in sich. Sie kann sich bekanntlich mit ihren Mechanismen selbst abwählen. Nur wenn und weil die Demokratie höhere Werte wie Menschenwürde, Rechtsstaatlichkeit, Minderheitenschutz, Gerechtigkeit oder Sozialstaatlichkeit besser gewährleisten kann, ist sie auf Dauer allen anderen Staatsformen überlegen. Wie etwa wollte eine Demokratie Minderheitenschutz praktizieren, wenn die Meinung der Mehrheit und die Abstimmungsmehrheit heilig und unantastbar wäre.
Es wäre besser, alle Befürworter der Demokratie würden offenlegen, welches die höchsten Werte und Wahrheiten sind, die die Demokratie verteidigen soll, anstatt dass einige so tun, als wären sie neutral und nur andere würden ihre Wahrheiten der Demokratie überstülpen wollen.
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