Auszug aus „Das göttliche Volkstum“ und der „Glaube an Deutschlands Größe und heilige Sendung“: Hans Naumann als Volkskundler und Germanist im Nationalsozialismus. [2 Bände, 1992]. zus. 620 S. Neuauflage in einem Band. 2000. ISBN 978-3-932829-16-1.

Hans Naumann (1886–1951) war in zwei berühmte Fälle der Bonner Universitätsgeschichte im Dritten Reich verwickelt, die Entlassung von Karl Barth und die Aberkennung der Ehrendoktorwürde von Thomas Mann. Zu beiden Vorgängen liegen ausführliche Darstellungen aus den Akten vor (Prolingheuer 1984; Hübinger 1974), deren Ergebnisse hier kurz dargestellt und ergänzt werden sollen.

In seinem Rektoratsbericht schreibt Naumann über die missglückte Vereidigung Karl Barths angesichts der Folgen beschönigend, angesichts der Veröffentlichung aber auch sehr mutig:

„sie hatte die unliebsame Affäre Karl Barth zur Folge, die das ganze Rektoratssemester überschattete.“ (Naumann M1936a: 1–2).

Zu einer der ersten Aufgaben des neuen Rektors Hans Naumann zählte die Vereidigung eines Teils des Lehrkörpers auf den neuen Staat (Prolingheuer 1984: 257). Im November 1934 forderte Naumann alle Dozenten, die wegen der Ferien den Eid nicht bereits am 20.8.1934 geleistet hatten, auf, den Eid am 7.11.1934 in der Aula nachzuholen (ebd. 257+288). Am 5.11.1934 meldet Naumann dem Kultusminister Rust über ein Gespräch mit Barth am 3.11.1934 (ebd. 25+48):

„Leider habe ich einen peinlichen Vorfall zu melden, der zu schweren Folgen führen kann. Es erschien bei mir anläßlich der bevorstehenden Vereidigung … der protestantische Theologe Dr. Karl Barth und erklärte, er könne den Eid nur leisten mit dem Zusatz: ‚soweit ich es als evangelischer Christ verantworten kann‘. Ich habe den Eindruck, daß Barth nach einem Martyrium sucht, und daß seine Absetzung ein vielleicht erwünschtes Signal für einen neuen, großen Aufruhr in der protestantischen Kirche wäre. Es handelt sich ja um einen weltbekannten Theologen, das Haupt einer ungeheuren Anhängerschaft in aller Welt. Barth ist geborener Schweizer. … Ich übersehe natürlich nicht, ob der Fall vereinzelt dasteht und bitte um Anweisung, was ich zu tun habe. Ließe sich ein Skandal vermeiden, so wäre das sehr gut. Heil Hitler!“ (ebd. 26)

Naumanns frühere Assistentin Bertha Schwarz berichtet in diesem Zusammenhang, dass Naumann ihr gesagt habe, dass Karl Barth ihm alle Achtung abnötige (Akte Gespräch Schwarz).[1]

Als Karl Barth am 7.11.1934 zur Vereidigung nicht erscheint, darf Barth weiter unterrichten, da der „hilflose Rektor“ aus Berlin „keine Weisung des Ministers“ erhalten hat (beides Prolingheuer 1984: 26). In einem Brief von Ernst Wolf an Rudolf Bultmann heißt es sogar, dass Naumann wegen dieser Angelegenheit gerade in Berlin sei (ebd. 48). Wolf berichtet darin auch, dass laut Barth ein längeres Gespräch mit dem Rektor stattgefunden habe, „das vollem Verständnis begegnet sein soll“ (ebd.). Naumann hatte Barth nach dessen eigenem Bericht von dem Eidestermin „entbunden“ und auf eine Antwort des Ministers gewartet (ebd. 54). Danach, so Barth, habe ihn der Rektor nicht erneut zur Eidesleistung aufgefordert (ebd.).

Nach Eröffnung des Disziplinarverfahrens gegen Barth wird Naumann als Zeuge berufen (ebd. 56+63, Text der Zeugenaussage 257–258). Naumann war wohl einerseits ein Vorgehen gegen Barth zuwider, andererseits stand er zur nationalsozialistischen Regierung. Bei der Vernehmung in Köln kommt diese zwiespältige Haltung deutlich zum Ausdruck, etwa bei der Antwort auf eine Rückfrage von Barth,[2] mit der er mit anderen Worten den Schluss der eigentlichen Zeugenaussage (ebd. 258) wiederholt:

„Wenn der Angeschuldigte behauptet, ich hätte ihn von dem Erscheinen im Termin zur Eidesleistung förmlich entbunden, so kann ich eine bestimmte Erklärung dazu nicht abgeben. Es ist aber durchaus möglich, daß ich dies getan habe. Ich glaube, ihm gesagt zu haben, unter diesen Umständen sei es klar, daß er nicht zu erscheinen brauche …“ (ebd. 63 = 258).

Im Urteil wird diese Antwort noch aufgegriffen (ebd. 288). In seiner eigentlichen Zeugenaussage beschreibt Naumann den Vorgang und seine Diskussion mit Barth über das Verhältnis von Christ und Staat. Er verweist darauf, dass Barth einen Eid im Rahmen der konstitutionellen Republik und Monarchie geleistet hätte. Er fährt fort:

„In diesem Zusammenhang kam die Rede auf einen Aufsatz des Staatssekretärs Dr. Lammers über den Charakter des neuen Staates, worin zum Ausdruck gebracht ist, daß an Stelle der Verfassung der Führerstaat nach germanischem Vorbild getreten sei, worin die Verfassung durch den Willen des Führers ersetzt sei. Ich kann naturgemäß nicht wörtlich wiedergeben, in welcher Weise der Angeschuldigte sich gerade zu diesem Punkt geäußert hat, ich hatte aber das Empfinden, daß der Angeschuldigte innerlich mit dem Führerstaat nicht fertig werden könne.“ (ebd. 257–258).

Es kann als wahrscheinlich gelten, dass Naumann selbst die Rede auf diesen Artikel gebracht hat und dieser Artikel Naumanns Position widerspiegelte.

Am 18.12.1934 bot Barth Naumann an, den Eid in der vorgeschriebenen Form zu leisten (ebd. 91). Der Text des Briefes an Naumann wurde bald als Flugblatt verbreitet (ebd. 107, ein Muster ebd. 285). Naumann sandte den Brief Barths am selben Tag an den Minister weiter: „Ich bitte um Anweisung, was ich zu tun habe.“ (ebd. 92).

Doch Naumann erhielt keine Antwort mehr und am 20.12.1934 ergeht das Urteil gegen Barth (Text ebd. 286ff): Karl Barth wird aus dem Dienst entlassen. Im Urteil wird der Brief vom 18.12.1934 noch ausdrücklich erwähnt (ebd. 289).

Umstritten ist die Frage, ob Naumann wegen seines Verhaltens im Fall Karl Barth oder wegen anderer Gründe seines Amtes enthoben wurde. Für viele Autoren scheint die Frage gelöst. So schreibt etwa Oellers:

„Im Herbst 1934 wurde Naumann zum Rektor ernannt, doch nach einem Semester wurde er wieder abgesetzt, weil er das Verfahren nicht billigte, das die Machthaber zur Zwangsemeritierung des evangelischen Theologen Karl Barth, der seit 1930 in Bonn lehrte, anzuwenden für praktisch hielten.“ (Oellers 1983: 246).

Er nennt jedoch keine Quellen. Bollmus schreibt dazu unter Berufung auf eine Mitteilung von Paul Egon Hübinger, dass

„… Naumann (wohl schon vor 1938) wegen seines ‚Versagens‘ als Rektor im ‚Fall Karl Barth‘, wo er sich den Parteistellen nicht gefügig gezeigt hatte, die Lehrbefugnis für Volkskunde entzogen worden war …“ (Bollmus 1970: 320–321, Anm. 249).

In der Buchfassung liest sich das bei Hübinger jedoch differenzierter. Die Absetzung Naumanns, so Hübinger, lässt sich sowieso nicht aus den Akten Naumanns, sondern nur indirekt aus den Akten seines Nachfolgers Kipp belegen (Hübinger 1974: 205, Anm. 303).[3] Für die Annahme, dass Naumann wegen des Falles Barth entlassen wurde, spricht kein direkter Beleg, jedoch das erstaunliche zeitliche Zusammentreffen (ebd. 204–205).

Eine direkte Bestätigung könnte Naumanns eigene Aussage sein. Der Rechtsanwalt Rolland fasst sie in seiner Begründung der Berufung im Entnazifizierungsverfahren zusammen:

„Obschon er Mitglied im NS-Dozentenbund war, trat er zu dem Dozentenbund in Gegensatz in der Affäre Karl Barth. Weil N. im Sinne der Nationalsozialisten nicht durchgriff, wusste man eine Neuwahl des Rektors in die Wege zu leiten, wobei N. mit einer 6/7 Mehrheit neu zum Rektor gewählt wurde und zwar im Sinne der damaligen Terminologie von ‚Rotfront und Reaktion‘. Die kath. theol. Fakultät stand beispielsweise geschlossen hinter N. Nach vier Monaten war die Herrlichkeit vorbei.“ (Akte PA Naumann Düs.: Rolland vom 23.9.1948, S. 2).

Naumann selbst äußert sich auch zu dieser Wiederwahl, fasst dabei die Gründe jedoch allgemeiner, was aber kein Widerspruch sein muss:

„Ich wurde nicht wieder bestätigt, trotz oder wegen der übergroßen Mehrheit der Lehrkörperstimmen bei der damals allerletzten Rektorwahl, Frühjahr 35.; ich sei ‚zu anständig‘ erklärte mir kurz der Dozentenführer.“ (Akte PA Naumann Düs.: Naumann an Dekan vom 18.8.1945).

Jedenfalls macht Naumann eindeutig den NS-Dozentenbund dafür verantwortlich, ihn in Berlin zu Fall gebracht zu haben (Akte PA Naumann Bn. Fak.: Naumann vom 7.12.1948).

An anderer Stelle fügt Naumann eine weitere Einzelheit hinzu, die von ihrem Charakter her wohl nicht näher belegt werden kann:

„Vor 12 Jahren konnte ich als Rektor mit dem Hinweis auf den moralischen Wert solch treuer Jüngerschaft die Einstellung des Verfahrens gegen etwa 300 Schüler Karl Barths erreichen.“ (Akte PA Naumann Bn. Rek.: Naumann an Minister vom 21.1.1947).

Vagn Börge bezeugt dieselbe Tatsache in einer eidesstattlichen Erklärung (Akte PA Naumann Bn. Fak.: Eidesstattliche Erklärung von Vagn Börge 1.3.1948). Zwar hat Börge zu dieser Zeit am Germanistischen Seminar gewirkt, könnte die Information aber auch nach 1945 von Naumann erhalten haben.

Zitierte Literatur

Die genauen Orte der erwähnten Akten finden sich in der Dissertation.

  • Akte Gespräch Schwarz = Bertha Schwarz, Gesprächsnotizen vom 21.10.1990.
  • Bollmus, Reinhard. Das Amt Rosenberg und seine Gegner: Studien im Machtkampf im nationalsozialistischen Herrschaftssystem. Studien zur Zeitgeschichte. Stuttgart, 1970
  • Hübinger, Paul Egon, Das Historische Seminar der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität zu Bonn. Bonn, L. Röhrscheid, 1963.
  • Naumann M1936a = Hans Naumann (Bericht des Rektors). in: Naumann, Kipp, Pietrusky (Hrsg.). Chronik der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität zu Bonn für das akademische Jahr 1934/36 60/NF49(1936): 1–3.
  • Oellers, Norbert, „Dichtung und Volkstum: Der Fall der Literaturwissenschaft“, 232-254 in: Allemann, Beda (Hrsg.). Literatur und Germanistik nach der „Machtübernahme“: Colloquium zur 50. Wiederkehr des 20. Januar 1933. Bonn: Bouvier Verlag Herbert Grundmann, 1983.
  • Prolingheuer, Hans. Der Fall Karl Barth 1934–1935. Chronographie einer Vertreibung. 2. Aufl. Neukirchen: Neukirchener Verlag, 1984.

[1] Bertha Schwarz überliefert die Aussage: „Der nötigt mir alle Achtung ab“, kann den Wortlaut jedoch nicht ganz sicher bestätigen.

[2] Nach Prolingheuer 1984: 63 war diese Aussage Naumanns eine Reaktion auf eine der beiden Aussagen, mit denen Barth in die Vernehmung der Zeugen eingriff.

[3] So sicher die Entlassung Naumanns ist, so wenig wird sie doch in den Akten erwähnt. In den Akten zu Naumann selbst wird sie nur nach 1945 erwähnt. Tatsächlich ist die von Hübinger erwähnte Bemerkung in der Personalakte des Nachfolgers Naumanns als Rektor, Karl Theodor Kipp, der einzige direkte Hinweis in den Akten vor 1945. Dabei erwähnt der Kurator in einem Schreiben an den Minister, dass er Kipp geraten habe, „die Amtsenthebung von Herrn Naumann“ (Akte PA Kipp Bn. Fak.: Blatt 69: Kurator an Minister vom 18.12.1937, 2. S. von 4 S.) verstreichen zu lassen und sich nicht zur Wahl als Nachfolger zu stellen.

 

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *