Arbeitsgespräch mit Minister Yusupov und Sheikh Mansur
(Bonn, 26.05.2014) Die Islamwissenschaftlerin Prof. Dr. Christine Schirrmacher und der Religionssoziologe Prof. Dr. Thomas Schirrmacher haben sich bei der usbekischen Regierung für Religionsfreiheit eingesetzt. Sie führten dazu ein über einstündiges Gespräch mit dem usbekischen Religionsminister und Vorsitzenden der Kommission für religiöse Fragen (offizieller Titel: “Chair of The Committee on Religious Affairs under the Cabinet of Ministers of the Republic of Uzbekistan”), Artukbek Adilovich Yusupov, im Khan-Imam-Komplex, dem Zentrum des usbekischen Islam. Zuvor hatten die beiden Wissenschaftler religiöse Stätten im ganzen Land besucht und sich mit Menschenrechtlern getroffen.
An der Besprechung nahmen neben weiteren Mitarbeitern des Ministeriums und der Religionskommission in Vertretung des in Mekka weilenden Großmuftis sein Stellvertreter Sheikh Abdulaziz Mansur teil. Er ist auch Rektor des Tashkent Islamic Institute (Toshkent Islom Instituti), in dem die usbekischen Imame ausgebildet werden, und stellvertretender Vorsitzender der geistlichen Verwaltung der Muslime in Usbekistan. Ihm unterstehen 10 islamische Ausbildungsstätten und 2.035 Moscheen in Usbekistan.
Der höchste Vertreter der russisch-orthodoxen Kirche in Usbekistan repräsentierte die Christen Usbekistans im Gespräch. Außerdem wurden Thomas und Christine Schirrmachers von Prof. Dr. Marat Zakhidov, dem Präsidenten der usbekischen Sektion der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (International Society for Human Rights) begleitet.
Die beiden Wissenschaftler begrüßten, dass die islamischen Gelehrten seit langem aktiv in ihren Moscheen und in der Ausbildung gegen den Islamismus und den Gedanken eines islamischen Staates lehrten. Die begrüßten ebenfalls, dass die usbekische Regierung den radikalen Einflüssen einiger Nachbarländer wehrt und sicher stellt, dass das alte Koranmanuskript im Hause kein Mekka für Islamisten werde. Sie erinnerten die Regierung aber auch daran, dass Religionsfreiheit nicht nur für die russisch-orthodoxe Kirche gelten dürfe, sondern auch für alle anderen Konfessionen, für kleine christliche Kirchen und für alle anderen religiösen Minderheiten gelten müsse. Sie verwiesen auf neuere Studien, dass Religionsfreiheit eine friedlichere Gesellschaft hervorbringe, während deren Unterdrückung meist Gewalt auslöse und oft gewaltbereite oder gar terroristische Bewegungen hervorbringe.
Die Deutsche Botschaft unterstützte das Gespräch durch Entsendung einer Dolmetscherin, die vom Deutschen ins Usbekische und ins Russische und zurück übersetzte. Außerdem fotografierte die deutsche Fotografin Katja Kreder eine Bildstrecke während der Gespräche.
Das Komitee für religiöse Fragen ist offiziell im Auftrag des Präsidenten für Religionsfreiheit im Land zuständig. Tatsächlich beinhaltet das aber auch die Kontrolle und Beschränkungen der Religionsgemeinschaften, was für vom staatlichen Islam abweichenden islamischen Gruppen ebenso gilt wie für kleinere christliche Kirchen. Das Land ist stolz, den radikalen Islam, vor allem die islamistische Bewegung IMU, aus der offiziellen Theologie verbannt zu haben.
Sheik Mansur führte Christine Schirrmacher später durch das nicht öffentliche Archiv des Khan-Imam-Komplexes, das Tausende unveröffentlichter alter Handschriften enthält.
Die beiden Wissenschaftler begutachteten auch das im selben Gebäudekomplex befindliche vermutlich älteste Koranmanuskript, das etwa ein Drittel des Korantextes enthält. Die Koranausgabe wurde ursprünglich in Samarkand aufbewahrt und kam dann über mancherlei Irrwege durch Beschlagnahmung zu Zeiten der Sowjetunion 1941 nach Taschkent und wurde nach Erlangung der Unabhängigkeit von der Regierung an den Großmufti von Usbekistan übergeben. Traditionell wird zwar angegeben, das Koranexemplar stamme von Kalif Uthman aus der Mitte des 7. Jahrhunderts, aber die Kalligraphie und eine Radiokarbondatierung sprechen eher für das 8. Jahrhundert, wie auch etliche muslimische Forscher angeben (z. B. www.islamic-awareness.org/Quran/Text/Mss/samarqand.html). Damit wäre es zwar immer noch eines der zwei bis drei ältesten Koranmanuskripte, könne aber nicht direkt aus der Zeit Laif Uthmans stammen.
Fotos © Katja Kreder
Links:
- Zur Datierung des Koranexemplars: E. A. Rezvan, “On The Dating Of An »’Uthmanic Qur’an« From St. Petersburg”, Manuscripta Orientalia, 2000, Volume 6, No. 3, pp. 19-22
- Download des Koranexemplars
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