Der hessische Minister für Justiz und Integration Jörg-Uwe Hahn (FDP) hat in einem Gastkommentar im Tagesspiegel (hier) das Modell des islamischen Religionsunterrichts in NRW zu Recht als „verfassungswidrig“ bezeichnet. Hahn erklärt zunächst, wie es sein sollte:

„Religionsunterricht, das sagt das Grundgesetz, wird in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt. Hinter diesem Grundsatz verbirgt sich die Trennung von Kirche und Staat. Religionsunterricht meint hier, dass Vertreter der Religionsgemeinschaften im Rahmen des Unterrichts werbend die jeweilige Religion darstellen können. … Für die Offenheit unseres Landes ist diese Arbeitsteilung essenziell. Erst sie ermöglicht ein friedliches Nebeneinander vieler Kulturen und Religionen. Indem der Staat eine Mittlerrolle einnimmt, garantiert er die Religionsfreiheit in der Gesellschaft und an den Schulen.“

Was aber läuft in NRW falsch? Hahn schreibt:

„Worin liegt der Verstoß im NRW-Modell? Es ersetzt die Religionsgemeinschaft durch ein staatlich gebildetes Gremium aus Vertretern von islamischen Verbänden und Mitarbeitern des Staates, den Beirat. Der Staat beruft die Personen, die dann den Ersatz für etwas darstellen müssen, das nach dem Grundgesetz vom Staat unabhängig zu sein hat. Der Staat simuliert eine Religionsgemeinschaft und entlässt die muslimischen Verbände aus ihrer Verantwortung, Religionsgemeinschaft im Sinne des Grundgesetzes zu werden. Die Arbeitsteilung wird aufgehoben. Dies gilt auch für die Neutralitätspflicht des Staates. Denn der Staat arbeitet im Beirat mit ausgewählten Religionsvertretern zusammen und muss schon deshalb Zugeständnisse machen. So bezieht er Stellung und läuft Gefahr, sich für eine bestimmte Deutung des heterogenen Islam zu entscheiden. Der Staat wird zum Lenker, der Islam zur gelenkten Religion.“

Ich würde es noch etwas anders formulieren: Der Staat wird zum Theologen, der entscheidet, welche Theologie er gut findet und welche nicht.

Richtig wäre es, wenn nach Rechtslage organisierte und eine konkrete, große Zahl von Muslimen vertretende islamische Religionsgemeinschaften einen Lehrplan vorlegen würden, der dann entweder abgelehnt, zur Überarbeitung zurückgegeben oder genehmigt wird. So läuft es doch etwa auch mit dem Religionsunterricht von evangelischen Freikirchen, die einen Entwurf für ihren Religionsunterricht vorlegen, der gegebenenfalls so lange zur Überarbeitung zurückgegeben wird, bis er aus Sicht des Kultusministeriums den rechtlichen und pädagogischen Vorgaben entspricht.

Zur Lage in Hessen schreibt Hahn:

„Zehn verschiedene Religionsgemeinschaften bieten in Hessen bekenntnisorientierten Religionsunterricht an, seit zwei Jahren auch die Aleviten, die weitläufig zu den islamischen Religionsgemeinschaften gezählt werden. Zwei weitere muslimische Gruppen wollen als Religionsgemeinschaft anerkannt werden. Das Grundgesetz funktioniert. Es gibt keinen Grund, außer dem des gutmeinenden Aktionismus, es in dieser Frage zu umgehen.“

Wichtig ist hier die Erwähnung der Aleviten.

In Hessen können sie ihren eigenen Religionsunterricht organisieren. In NRW werden sie dem Gesamtislam zugeschlagen. Viele Aleviten sind aber unter anderem aus der Türkei nach Deutschland gekommen, um dem islamischen Zwangsreligionsunterricht für ihre Kinder in der Türkei zu entkommen.

 

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